Allgemeine Geschäftsbedingungen

DANGEROUS. Werbeagentur GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Bagusch und Thomas Rieck, Motzstraße 1, 10777 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Berlin Charlottenburg unter HRB 125301B, USt.-ID DE270315943

Stand: 03. März 2010

  1. Inhalte/ Haftung - Internet und Print
    Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung seitens der Firma DANGEROUS. Werbeagentur GmbH. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit bzw. Schutzfähigkeit haftet die Agentur nicht.

  2. Eigentumsvorbehalt
    An Entwürfen und Reinzeichnungen werden Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Versendung von Arbeiten, sowie Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH ist nicht verpflichtet, offene Dateien oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vertraglich oder im Angebot vereinbart wurde. Wünscht der Kunde die Herausgabe von offenen Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Kunden offene Computerdateien (keine PDFs) zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Genehmigung durch die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH geändert werden.

  3. Urheberrechte und Nutzungsrechte
    Jeder an die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung weder im Original noch bei eventueller Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH hat das Recht, auf den fertig gestellten Werken als Urheber genannt zu werden und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Kunden hinzuweisen. Mit der Zahlung des Agenturhonorars einschließlich der Lizenz für die Übertragung des Vervielfältigungsrechts erwirbt der Kunde nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vertraglich vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Offene Daten werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gegen ein gesondertes Honorar - abhängig von der geplanten zukünftigen Nutzung - zur Verfügung gestellt. Überträgt die Agentur im Rahmen eines Internet-Auftrages dem Kunden die zeitlich beschränkten Nutzungrechte an einer Domain, die sich vor Auftragsvergabe bzw. Vertragsbeginn im Besitz der Agentur befand, so hat der Kunde keinerlei Anspruch auf den Kauf der entsprechenden Domain.  Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mit übertragen, sofern nicht eine besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der Agentur und sind auf Wunsch in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrags zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Kunde. Die nach den Richtlinien obligatorischen Belegexemplare sind der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH nach Fertigstellung zu übergeben. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der Agentur nur nach besonderer Vereinbarung übernommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung in abgewandelter Form oder durch Dritte.

  4. Lieferbedingungen
    Angebote sind frei bleibend. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen, frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehört höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Restriktionen für die Datenübertragung auf Seiten des Kunden, Streiks, Krieg, behördliche Anordnungen und Informationsverzögerungen seitens des Kunden. Der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist einzuräumen. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Lieferzeiten sind produktabhängig. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Verzögerungen, die durch das entsprechende Transportunternehmen entstanden sind. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH seine Ersatzansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Terminvereinbarungen werden von der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH mit der allgemeinen Sorgfalt im Geschäftsverkehr beachtet. Fixgeschäfte bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Anderenfalls ist die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH lediglich zur nachträglichen ordnungsgemäßen Leistung verpflichtet. Eine Stornierung des Auftrages ist ausgeschlossen. Nach der Druckreiferklärung durch den Kunden ist die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. So weit der Kunde von sich aus Korrekturen vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH. Eine Haftung für die wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit einer Werbung kann nicht übernommen werden, insbesondere ist die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH nicht verpflichtet, jeden Entwurf vorher juristisch überprüfen zu lassen.

  5. Zahlungsbedingungen / Mahnwesen
    Die von der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zzgl. der z. Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Erstellungsdatum fällig, auch wenn die im Rahmen des Auftrags erbrachte Leistung dem ursprünglichen Zweck nicht zugeführt werden. Alle Preise gelten zuzüglich Verpackung, Transport etc. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH. Bei Zahlungsverzug im Online-Bereich wird nach der 1. Mahnung und der Fristsetzung von 4 Wochen der Online- und eMail-Dienst des Kunden eingestellt. Server- und Hostingverträge müssen von Seiten des Kunden schriftlich gekündigt werden. Die Laufzeit aller Internetdienste und Webspace beträgt 6 Monate. Bei Domains mit anderslautenden Endungen .com, .org etc. beträgt die Laufzeit mindestens 1 Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt bei Internetdiensten und Webspace (Shopsystem, Redaktion, Download etc.) und Domains 3 Monate zum Ende der Laufzeit. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH tritt hier als Mittler auf. Es gelten die Vergaberichtlinien der DENIC für Domainnamen. Technische oder sonstige Eigenschaften des Servers, auf dem die Webseiten publiziert werden, werden nicht zugesichert. Des Weiteren behält sich die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH bei Nichtbezahlung offener Rechungen vor, das Mahnverfahren, bzw. die Zwangsvollstreckung per Rechtsanwalt fristgemäß einzuleiten. Bei der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH gegenüber unbekannten Geschäftspartnern, bzw. bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, behält sich die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH vor, gegen Vorauskasse, nach Eingang vom Abbuchungsauftragsverfahren, oder per Nachnahme zu liefern.

  6. Reklamationen
    Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH erledigt die ihr übertragenen Aufträge gewissenhaft und sorgfältig. Sollte eine Lieferung dennoch Mängel aufweisen und Anlass zur Reklamation geben, müssen diese Mängel der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH innerhalb acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Ist die Beanstandung berechtigt, hat die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH das Recht zu wählen zwischen Nachbesserung, Preisnachlass, Ersatz oder Kaufpreisrückerstattung. Für Folgeschäden haftet die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH nicht. Fehler, die aufgrund falscher oder ungenauer Angaben bei der Bestellung entstehen, schließen sämtliche Ansprüche aus, ebenso telefonisch aufgegebene Bestellungen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wurde oder die bestellte Ware für den vorgesehenen Einsatzzweck nicht geeignet ist. Die Gewährleistungspflicht erlischt ferner, wenn die Ware nicht von autorisierten Fachfirmen verarbeitet bzw. montiert wird.

  7. Transport und Versand
    Die Versendung der Ware erfolgt auf dem nach der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH ermessen günstigsten Weg und auf Gefahr des Kunden. Bei Ware die äußerlich zu erkennende Schäden aufweist ist dies dem anliefernden Fahrer/Boten mitzuteilen und schriftlich zu bestätigen. Transportschäden welche nicht sofort zu erkennen waren, sind umgehend schriftlich zu melden. Transportschäden berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen.

  8. Auftragsdurchführung / Beauftragung / Arbeitsdurchführung
    Bei Auftragsdurchführung ist die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH verpflichtet, sich hinsichtlich der zu treffenden Maßnahmen mit dem Kunden abzustimmen und ihm die Entwürfe für die vorgeschlagenen Werbemittel, die eingeholten Kostenvoranschläge und Terminpläne zur Bewilligung vorzulegen. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH, für die Ausführung ihrer Grundleistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. Werden von der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnet die die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH abgewickelt, berechnet sie eine angemessene Bearbeitungspauschale. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Kunden erteilt werden, übernimmt die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH gegenüber dem Werbedurchführenden keinerlei Haftung. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH tritt lediglich als Mittler auf. Wird die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH mit einer Präsentation beauftragt, so erkennt der Kunde damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so gilt die Preisliste der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH kann in keinem Fall unverbindlich und kostenlos arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der eingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratung. Wird das Agenturhonorar mit der Mittlerprovision aus dem Schaltvolumen finanziert, so muss das zu Beginn der Konzeptionsfindung genannte Media-Schaltvolumen innerhalb eines Jahres geschaltet werden, um die von der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH erbrachten Leistungen zu regulieren. Ansonsten berechnet die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH ihren Aufwand entsprechend der in ihrer Preisliste ausgewiesenen Beraterhonorare. Der Kunde verpflichtet sich, die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, so weit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern. Der Kunde verpflichtet sich, die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Sofern die Honorierung nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, gilt die Preisliste der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH. Im Agenturhonorar sind die Leistung für Werbevorbereitung, Werbegestaltung, Werbeplanung, Werbetext enthalten. Separat berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Verbindungsgebühren und Telekommunikationskosten, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezial- Unternehmungen, je nach entsprechendem Aufwand. Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Kommt eine von der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH ausgearbeitete und vom Kunden genehmigte Konzeption aus Gründen, welche die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH davon unberührt. Ein gegenüber der DANGEROUS. Werbeagentur GmbH schriftlich oder mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH die Übernahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich ablehnt. Ändern sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Versand die Kosten und / oder der Leistungsumfang, so ist die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis der Änderung anzupassen.

  9. Allgemeines / Unternehmensform
    Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH arbeitet als selbständiges, unabhängiges Unternehmen. Wir sind bemüht, entsprechend der Aufgaben- und Terminvorgabe des Auftraggebers (Kunden), die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen bereitzustellen, in der Beratung absolute Objektivität zu wahren und die Interessen des Kunden - insbesondere auch bei der Auswahl und Beauftragung Dritter - in jeder möglichen Form zu vertreten. Die oben aufgeführten Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle an die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH erteilten Aufträge. Die AGBs gelten bei der Geschäftsaufnahme mit der Agentur die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH als stillschweigend anerkannt. Die AGBs sind im Internet auf unserer Homepage unter www.dangerous.de/agb.php jederzeit zu lesen und auszudrucken.

  10. Schlussbestimmungen
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen sowie die Nichtigkeit einzelner Formulierungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt.

  11. Geheimhaltungspflicht
    Die DANGEROUS. Werbeagentur GmbH verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Geschäftsgeheimnisse mit der erforderlichen Sorgfalt zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zu Stande kommt.